Tippgeber
Empfehlung geben. Bei Abschluss einmalig profitieren.
Wer ein Unternehmen empfiehlt, das ein Website-Paket benötigt, kann nach erfolgreichem Abschluss eine einmalige Tippgebervergütung erhalten. Entscheidend sind klare Angaben, E-Mail-Bestätigung beider Seiten und ein tatsächlich bezahlter Kundenauftrag.
Klare Regeln
- Vergütung nur bei neuem, noch nicht bekanntem Kontakt.
- Tippgeber und empfohlener Kontakt müssen die Angaben per E-Mail bestätigen.
- Anspruch entsteht erst nach Vertragsabschluss und Eingang der ersten Kundenzahlung.
- Keine Auszahlung bei Eigenempfehlung, Dubletten, unvollständigen oder nicht bestätigten Angaben.
- Die konkrete Vergütung wird schriftlich bestätigt, bevor ein Anspruch entsteht.
Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich nach schriftlicher Bestätigung, Vertragsabschluss und Zahlungseingang.