Tippgeber

Empfehlung geben. Bei Abschluss einmalig profitieren.

Wer ein Unternehmen empfiehlt, das ein Website-Paket benötigt, kann nach erfolgreichem Abschluss eine einmalige Tippgebervergütung erhalten. Entscheidend sind klare Angaben, E-Mail-Bestätigung beider Seiten und ein tatsächlich bezahlter Kundenauftrag.

Klare Regeln

  • Vergütung nur bei neuem, noch nicht bekanntem Kontakt.
  • Tippgeber und empfohlener Kontakt müssen die Angaben per E-Mail bestätigen.
  • Anspruch entsteht erst nach Vertragsabschluss und Eingang der ersten Kundenzahlung.
  • Keine Auszahlung bei Eigenempfehlung, Dubletten, unvollständigen oder nicht bestätigten Angaben.
  • Die konkrete Vergütung wird schriftlich bestätigt, bevor ein Anspruch entsteht.

Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich nach schriftlicher Bestätigung, Vertragsabschluss und Zahlungseingang.

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