Tippgeber

Empfehlung geben. Bei Abschluss einmalig profitieren.

Sie kennen eine Firma, die eine neue Website braucht? Dann können Sie den Kontakt empfehlen. Eine Vergütung gibt es nur, wenn daraus ein bezahlter Auftrag wird. Beide Seiten müssen die Angaben per E-Mail bestätigen.

Klare Regeln

  • Vergütung nur bei neuem, noch nicht bekanntem Kontakt.
  • Tippgeber und empfohlener Kontakt müssen die Angaben per E-Mail bestätigen.
  • Anspruch entsteht erst nach Vertragsabschluss und Eingang der ersten Kundenzahlung.
  • Keine Auszahlung bei Eigenempfehlung, Dubletten, unvollständigen oder nicht bestätigten Angaben.
  • Die konkrete Vergütung wird schriftlich bestätigt, bevor ein Anspruch entsteht.

Die Auszahlung erfolgt erst nach der Bestätigung. Der Vertrag muss abgeschlossen sein. Die erste Zahlung muss eingegangen sein.

Tipp einreichen

Pflichtfelder sind mit * markiert. Die Übermittlung ist erst möglich, wenn die Bestätigung aktiviert wurde.

Tippgeber kurz erklärt

Sechs kurze Punkte zeigen, wie Inhalt, Struktur und Technik klar bleiben.

Klarer Start

Ein Tipp ist eine Empfehlung. Sie nennen eine Firma, die eine neue oder bessere Seite brauchen könnte. Die Seite bleibt gut lesbar.

Einfache Texte

Die Angaben sollen stimmen. Bitte nennen Sie nur Kontakte, die Sie weitergeben dürfen. Der nächste Schritt ist klar.

SEO-Basis

Der empfohlene Kontakt entscheidet selbst, ob er sprechen oder ein Angebot prüfen möchte. Mehr kommt nur bei Bedarf.

GEO-Basis

Eine Vergütung gibt es nur nach den genannten Regeln. Die genauen Bedingungen stehen auf dieser Seite.

Saubere Technik

Persönliche Daten werden nur für den Zweck der Empfehlung genutzt. Weitere Infos stehen im Datenschutz.

Schritt für Schritt

Bei Fragen können Sie den normalen Kontakt nutzen. So bleibt der Ablauf kurz und klar.